Allgemeine Informationen

Aufgabe

Das Steuerberater­­versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.

Zuständigkeitsgebiet

Das Steuerberater­­versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern ist für Steuerberater/innen in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Mitgliederkreis

Mitglieder im Versorgungswerk sind obligatorisch die Mitglieder der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob der Steuerberaterberuf selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird.

Freiwillige Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft (Ende der Mitgliedschaft in der Berufskammer oder Aufgabe des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich) ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis fortführen.

Organisation

Das Steuerberater­­versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über die Steuerberaterversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und der Satzung des Versorgungswerks.

Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern

Das Versorgungswerk der Steuerberater Mecklenburg-Vorpommern wurde 2000 als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Rostock gegründet. Es bietet seinen Mitgliedern-egal ob selbstständig oder angestellt, eine verlässliche und beständige Altersvorsorge und das ohne Gesundheitsprüfung.  Neben der Alterssicherung werden den Mitgliedern auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie für die Hinterbliebenen eines Mitgliedes im Ernstfall gesorgt. Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern ab dem ersten Tag eine ausfinanzierte Vorsorgesicherung.

Die Rechtsbeziehung beruhen auf dem Gesetz über die Steuerberaterversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und der Satzung des Versorgungswerkes. Das Versorgungswerk ist zuständig für alle natürlichen Personen, die Mitglied der Steuerberaterkammer Mecklenburg- Vorpommern werden und zu diesem Zeitpunkt das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern

Angestellte Freiberufler, die Pflichtmitglied im Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern sind, können sich gemäß § 6 SGB VI auf Antrag von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Sollte diese Befreiung nicht wahrgenommen werden, so bleibt die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und gleichzeitig im Versorgungswerk bestehen. Eine freiwillige Mitgliedschaft z.B. nach Ende der Mitgliedschaft in der Berufskammer oder Aufgabe des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich, ist jedoch möglich.

Das Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern wird in Selbstverwaltung geführt. Gewählte Mitglieder der Vertretersammlung gehören selbst dem Versichertenkreis an und sind daher bestens mit den Anforderungen an die Alterssicherung der Steuerberater vertraut. Diese eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben ermöglicht die konkreten Interessen der Versicherten stets im Blick zu behalten

Vertreter­versammlung

Das Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg- Vorpommern regelt seine Angelegenheiten in Selbstverwaltung durch Satzungsrecht.

Das oberste Gremium des Versorgungswerkes bildet die Vertreterversammlung, sie wird per Briefwahl für fünf Jahre durch die Mitglieder gewählt. Sie besteht aus zehn Mitgliedern, die dem Steuerberaterversorgungswerk angehören.

Folgende Mitglieder gehören der Vertreter­versammlung an:

Vorsitzende

Steuerberaterin Dipl.-Ök.
Carmen Mielke
Grevesmühlen

Versorgungswerk

Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören unter anderem der Erlass und Änderung der Satzung, die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen nach Maßgabe der Satzung sowie die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Vorstands.

Erste Stellvertreterin

Steuerberaterin Dipl.-Ök.
Susann Fischer
Güstrow

Zweiter Stellvertreter

Steuerberater Dipl.-Kfm.
Thomas Fibig
Rostock

Mitglieder

Steuerberater Dr. rer.pol.
Joachim Dalmer
Sassnitz

Steuerberaterin Dipl.-BW (FH)
Anke Jahn
Tribsees

Steuerberater Dipl.-FW (FH)
Helge Mellenthin
Güstrow

Steuerberaterin
Gudrun Kusber
Güstrow

Mitglieder

Steuerberaterin Dipl.-Ök.
Kirsten Petrus
Rostock

Steuerberater Dipl.-Kfm.
Dirk Stern
Schwerin

Steuerberater Dipl.-FW (FH)
Holger Warkentin
Neubrandenburg

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Sie dürfen nicht zugleich Mitglied der Vertretersammlung sein. Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerkes und legt den Jahresabschluss vor. Des Weiteren beschließt dieser über die Bestellung des Geschäftsführers.

Die Mitglieder werden durch die Vertretersammlung einzeln in geheimer Wahl für fünf  Jahre gewählt.

Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerkes und legt den Jahresabschluss vor. Des Weiteren beschließt dieser über die Bestellung des Geschäftsführers.

Vorsitzender

Steuerberater Dipl.-Ök.
Hans Sennewald
Rostock

stellv. Vorsitzender

Steuerberater Dipl.-Ing. Dr.
Frank-Peter Maaß
Rostock

Mitglieder

Steuerberaterin Dipl.-Kffr. (FH)
Simone Brenner
Rostock

Steuerberater Dipl.-Finw.
Karsten Arndt
Schwerin

Mitglieder

Steuerberater Dipl.-Ök.
Helge Saathoff
Gingst