Rechtsgrundlage

Am 7. März 2000 hat der Landtag das Gesetz über die Steuerberaterversorgung in Mecklenburg- Vorpommern beschlossen, um Versorgungsleistung seiner Mitglieder sowie sonstigen Leistungsberechtigten zu erfüllen. Um dieser Aufgabe entsprechen zu können, wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberaterversorgungswerk) errichtet.

Die Satzung vom 11. Mai 2000 wurde durch den Gründungsvorstand beschlossen, der aus fünf Mitgliedern bestand, die der Steuerberaterkammer angehörten. Satzungsänderungen werden durch die Vertreterversammlung beschlossen. Sie besteht aus zehn Mitgliedern, die dem Steuerberaterversorgungswerk angehören.

Rechtsgrundlagen

Die Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind und wird durch einfache Mehrheit der Anwesenden gefasst. Genehmigt wird die Satzungsänderung durch das Finanzministerium Mecklenburg- Vorpommern.

Die Satzung des Steuerberaterversorgungswerkes Mecklenburg- Vorpommern beinhaltet u.a. folgende Leistungen: Altersrente, die Hinterbliebenenrente sowie die Berufsunfähigkeitsrente. Sobald die Voraussetzungen vorliegen, wird die Leistung auf Antrag an die Mitglieder oder deren Angehörigen gewährt.